Willkommen bei Waffen Rost
Wir haben unser Geschäft vom 23.12.2024 bis 06.01.2025 wegen Urlaub/Inventur geschlossen.
Am 07.01.2025 sind wir wieder für Sie da
Wir wünschen allen unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr
Vielen Dank und Waidmannsheil
BITTE BEACHTEN:
- Abholung von Waffen und Munition nur gegen Vorlage von gültigem Jagdschein bzw. Waffenbesitzkarte
Zur Info:
Ab 01.09 treten weitere Teile des "Nationalen Waffenregisters" (NWR) in Kraft.
Das "NWR" selbst existiert ja schon einige Jahre ohne dass es den Waffenbesitzer zu einem aktiven Handeln gezwungen hätte. Bei Erwerb und Veräußerung genügten bisher die Personen- und Erlaubnisdaten des Erwerbers bzw. des Überlassers.Dennoch haben gerade die "jüngeren" Erlaubnisinhaber von Ihnen oftmals schon die sog. "Personen-NWR-ID" und die "Erlaubnis_NWR-ID" in den Erlaubnissen, sprich WBK´s, eingedruckt.
Das ist wunderbar, denn diese braucht der Handel zwingend ab 01.09.2020 beim Überlassen einer Waffe.
Diese beiden ID´s wurden aber für alle Waffenbesitzer von Ihrer Behörde bereits angelegt, sind Ihnen evtl. nur nicht bekannt (da nicht in den WBK´s eingedruckt).
Unsere Bitte:
Lassen Sie sich bitte von Ihrer Behörde Ihre Personen- und Erlaubnis-NWR-ID nennen.
Das kann durch den Eindruck in die Erlaubnisdokumente erfolgen, aber auch durch Ausdruck und Übermittlung Ihres Stammblattes.Für einen An- und Verkauf von Waffen brauchen wir ab 01.09.2020 zwingend diese Nummern!
Mehr dazu unter: www.nwr-fl.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, Waidmannsheil und Gut Schuß!
Ihr Waffen Rost Team